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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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der
individuellen Hundeausbildung und
Verhaltenstherapie "Hoher Westerwald"
Inh. Elke Hufnagl - Stand: Februar 2009 |
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Die
Hundeschule "Hoher Westerwald" ist eine
GbR und unterliegt §19 Abs. 1 UStG
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§ 1 -
Vorgespräch / Einzelstunde/ Anamnese:
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1. Das
Ausbildungsziel wird mit jedem
Hundehalter individuell festgelegt.
Der praktischen Ausbildung geht im
Allgemeinen ein Informations- und
Beratungsgespräch im Rahmen einer
Einzelstunde voraus. Bei dieser
Einzelstunde wird der Hund auf
seinen Ausbildungsstand überprüft
und auch schon unterrichtet.
2. Die Ausbildung
findet immer gemeinsam mit Hund und
Hundeführer statt und erfordert die
aktive Mitwirkung des
Hundebesitzers. Für den nachhaltigen
Erfolg ist das selbstständige Üben
(Hausaufgaben) des im Unterricht
erarbeiteten Pensums, sowohl
zwischen den Unterrichtseinheiten
als auch nach Beendigung des
Trainings in der Hundeschule
unverzichtbar!
3. Eine
Erfolgsgarantie kann naturgemäß
nicht gegeben werden.
4. Die Ausbildung
findet im Rahmen von Einzelstunden
oder Gruppenstunden statt, wobei die
Gruppenstunden als in sich
geschlossene Kurse angeboten werden.
5. Die Trainerin behält
sich vor, die Übernahme eines
weiteren Trainings abzulehnen. Das
Vorgespräch stellt keine
Vertragsbindung dar. In jedem Fall
ist eine Gebühr von Euro 45,-
zu Beginn zu entrichten. Diese
Gebühr wird bei Zustandekommen eines
Trainingsvertrages nicht
rückvergütet.
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| 6.Je nach
Absprache, kann eine einzelne
Unterrichtsstunde ohne
gegenseitige, weitere
Verpflichtung, stattfinden.
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§ 3 -
Umfang einer Trainingseinheit und
Unterrichtsangebot |
| Eine
Trainingseinheit beläuft sich auf 60
Minuten. Je nach Bedarf können bei
Einzelstunden 90 Minuteneinheiten
gewählt werden, die dann dem 1,5fachen
Stundensatz
entsprechen.
Die
Hundeschule Hoher Westerwald bietet Gruppenunterricht
und individuellen
Einzelunterricht. Für den
Einzelunterricht werden 5-er Blockkarten und
10-er Blockkarten, sowie
Geschenkgutscheine im jeweiligen Format
angeboten. Die Übertragung einer
Blockkarte an Dritte ist nicht zulässig.
Die Hundeschule und
Verhaltenstherapie "Hoher Westerwald"
arbeitet nicht mit Starkzwang, sondern
nutzt die natürlichen Triebe und
Instinkthandlungen der Hunde.
Selbstverständlich besuche ich Sie
und Ihren Hund auch in Ihrem Heimbereich
(Hausbesuch), Revier (jagdlicher
Unterricht) oder Hotelbesuch (Urlaub mit
Hund) |
| Mit in
Anspruchnahme einer Leistung der
Hundeschule unterwirft sich der
Hundehalter der Geheimhaltungspflicht
bezüglich aller in der Ausbildung oder
Verhaltenstherapie angewandten Methoden. Diese
Methoden sind geistiges Eigentum der
Hundeschule Hoher Westerwald, Elke Hufnagl. |
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§ 5 -
Anmeldung zum Vorgespräch oder
Einzelunterricht (auch Hausbesuch usw.) |
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Die Meldung zur Einzelstunde oder
Vorgespräch, unterliegt der
schriftlichen Form. In der Regel
sprechen wir den Termin telefonisch ab.
Je nach Vereinbarung, erhalten Sie ein
Meldeformular per Post, oder Email. Sie
senden mir das Formular (oder die Mail)
ausgefüllt (Name, Anschrift usw.des
Teilnehmers) zurück und bestätigen
verbindlich die Teilnahme am
Unterricht. Es handelt sich somit um
einen Vertragsabschluss. Rücktrittsfrist
siehe § 8 |
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§ 6 -
Anmeldung zum Gruppenkurs
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| Die
Meldung zum Lehrgang unterliegt der
schriftlichen Form. Je nach
telefonischer Vereinbarung erhalten Sie
von der Hundeschule Hoher Westerwald
entweder ein Formular auf dem Postweg -
oder per Mail.
Die Lehrgangsgebühr wird pro Hund
erhoben. Mit der Rücksendung des
ausgefüllten Meldeformulars (Name,
Anschrift usw. des Teilnehmers), oder
der Email, bestätigen Sie verbindlich
die Teilnahme am Unterricht. Es handelt
sich somit um einen Vertragsabschluss.
Rücktrittsfrist siehe § 8 |
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§ 7 -
Zahlung der Unterrichtsgebühren |
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1. Die Ausbildungskosten
sind mit der ersten Stunde im Voraus und
ohne Abzüge zu bezahlen (s. aktuelle
Gebührenübersicht >
Kosten
Lehrgänge)
2.
Die Meldung zum Lehrgang
verpflichtet
zur
Zahlung der
Lehrgangsgebühr, auch wenn der
betreffende Teilnehmer
nicht zum Lehrgang erscheint.
Es besteht kein
Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr für gemeldete,
aber nicht
erschienene Lehrgangsteilnehmer.
Es
sei denn, die
Meldung wird bis
zur festgesetzten Rücktrittsfrist schriftlich (
auch per Mail) zurückgezogen.
Ich bestätige dann ebenfalls schriftlich
den Eingang. Bei Schriftverkehr per
Email macht es Sinn, die Mail so zu
versenden, dass von meinem PC eine
Lesebestätigung angefordert wird. Das
dient Ihrer Sicherheit, denn der
Hundehalter ist in der Beweispflicht.
Rücktrittskosten
10 %. Bearbeitungsgebühr.
3.
Bricht der Hundehalter
die Ausbildung vorzeitig ab, so werden
die Kosten nicht erstattet. Nicht
wahrgenommene Stunden verfallen. |
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§ 8 -
Rücktrittsfrist vom Vertrag |
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1. Die Rücktrittsfrist
bei Gruppenkursen ist
bis einschliesslich 8
Tage vor
Lehrgangsbeginn. Einzelunterricht
muss bis 24Stunden vor Termin der Einzelstunde
schriftlich abgesagt werden.
Maßgeblicher Zeitpunkt
für die Rücktrittserklärung ist der
Zeitpunkt des Poststempels oder des
Maileingangs. Bei nicht schriftlich
abgesagten Terminen sind die
Kursgebühren (Gruppe oder
Einzelunterricht) in voller Höhe
zahlbar.
2. Bei
Ausfall des Hundehalters (oder Hundes),
nachweislich durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die
bezahlten,noch ausstehenden
Unterrichtseinheiten nachgeholt. Um
rechtzeitige Information wird gebeten.
Ebenso beim Ausfall der Trainerin.
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§ 9 -
Kranke Hunde und Impfpass |
| Am
Unterricht dürfen nur gesunde Hunde
teilnehmen. Zum Gruppenunterricht sind
läufige Hündinnen gesperrt. Voller
Impfschutz ist Pflicht!
Tollwutschutzimpfung nicht jünger als 4
Wochen, nicht älter als 1 Jahr.
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| Hunde die
dazu neigen, Menschen oder Tiere zu
beißen oder zwicken, sind der Trainerin
bekannt zu geben. Für Hunde die zum
Beißen oder Zwicken neigen, ist ein
"Maulkorb" mit zu bringen und auf
Anweisung der Trainerin an zulegen.
Dieses gilt auch für so genannte
Kampfhunderassen. |
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§ 11 -
Haftung - Haftungsausschluss |
| 1.
Der/die
Hundebesitzer/in haftet für alle durch
ihn/sie oder seinen/ihren Hund
verursachten Schäden. Er/sie bestätigt
hiermit, dass für die Dauer der
Ausbildung in der Hundeschule eine
gültige Haftpflichtversicherung besteht.
2.
Die Teilnahme an allen
Ausbildungs- und Beratungsstunden sowie an
Vortragsveranstaltungen und Seminaren der
Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko.
Eine Haftung seitens der Hundeschule
"Hoher Westerwald", Elke Hufnagl, auch
gegenüber Drittpersonen, ist
ausgeschlossen! Jegliche Begleitpersonen
sind durch den/die Hundebesitzer/in
bzw. den/die Hundeführer/in davon in
Kenntnis zusetzen.
2. Die Hundeschule
"Hoher Westerwald", bzw. die Inhaberin der
Hundeschule, Elke Hufnagl, haftet nicht
für Schäden die während des Trainings
durch grob fahrlässiges Verhalten des
Hundhalters/Hundehalterin herbeigeführt
werden.
3. Das Prinzip der
Hundeschule ist es, ein Fehlverhalten des
Hundes in der Öffentlichkeit abzustellen.
Die Hundeschule nutzt daher kein eigenes
Gelände. Der Unterricht findet in freier
Natur, oder Ortschaften usw., also auf -
für Jedermann zugängliche Strassen, Wege,
Wiesen usw.- statt. Der Hundehalter
(und sein Hund) befindet sich während des
Unterrichts in der Öffentlichkeit, und hat
sich so zu verhalten, wie bei einem
privaten Spaziergang. Die Hundeschule
(Elke Hufnagl) haftet nicht für Schäden
die dem Hund oder Hundehalter/in durch
Dritte zugefügt werden. Ebenfalls wird
keine Haftung für Schäden übernommen, die
durch Bodenbeschaffenheit, oder die Umwelt
allgemein (incl. Tiere jeglicher Art) ,
entstehen.
Sollten einzelne Klauseln
der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam
sein, so bleiben die anderen Punkte
davon unberührt.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand: Westerburg
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