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     ABG - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule "Hoher Westerwald"

 
 
 
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der individuellen Hundeausbildung und Verhaltenstherapie "Hoher Westerwald" Inh. Elke Hufnagl - Stand: Februar 2009

Die Hundeschule "Hoher Westerwald" ist eine GbR und unterliegt §19 Abs. 1 UStG

 
  § 1 - Vorgespräch / Einzelstunde/ Anamnese:

 1. Das Ausbildungsziel wird mit jedem Hundehalter individuell festgelegt. Der praktischen Ausbildung geht im Allgemeinen ein Informations- und Beratungsgespräch im Rahmen einer Einzelstunde voraus. Bei dieser Einzelstunde wird der Hund auf seinen Ausbildungsstand überprüft und auch schon unterrichtet.

2. Die Ausbildung findet immer gemeinsam mit Hund und Hundeführer statt und erfordert die aktive Mitwirkung des Hundebesitzers. Für den nachhaltigen Erfolg ist das selbstständige Üben (Hausaufgaben) des im Unterricht erarbeiteten Pensums, sowohl zwischen den Unterrichtseinheiten als auch nach Beendigung des Trainings in der Hundeschule unverzichtbar!

3. Eine Erfolgsgarantie kann naturgemäß nicht gegeben werden.

4. Die Ausbildung findet im Rahmen von Einzelstunden oder Gruppenstunden statt, wobei die Gruppenstunden als in sich geschlossene Kurse angeboten werden.

5. Die Trainerin behält sich vor, die Übernahme eines weiteren Trainings abzulehnen. Das Vorgespräch stellt keine Vertragsbindung dar. In jedem Fall ist eine Gebühr von Euro  45,- zu Beginn zu entrichten. Diese Gebühr wird bei Zustandekommen eines Trainingsvertrages nicht rückvergütet.

6.Je nach Absprache, kann eine einzelne Unterrichtsstunde  ohne gegenseitige, weitere  Verpflichtung, stattfinden.
 
§ 3 - Umfang einer Trainingseinheit und Unterrichtsangebot
Eine Trainingseinheit beläuft sich auf 60 Minuten. Je nach Bedarf können bei Einzelstunden 90 Minuteneinheiten gewählt werden, die dann dem 1,5fachen Stundensatz  entsprechen.                   

Die Hundeschule Hoher Westerwald bietet Gruppenunterricht und individuellen Einzelunterricht. Für den Einzelunterricht werden 5-er Blockkarten und 10-er Blockkarten, sowie Geschenkgutscheine im jeweiligen Format angeboten. Die Übertragung einer Blockkarte an Dritte ist nicht zulässig.

Die Hundeschule und Verhaltenstherapie "Hoher Westerwald" arbeitet nicht mit Starkzwang, sondern nutzt die natürlichen Triebe und Instinkthandlungen der Hunde.

Selbstverständlich besuche ich Sie und Ihren Hund auch in Ihrem Heimbereich (Hausbesuch), Revier (jagdlicher Unterricht) oder Hotelbesuch (Urlaub mit Hund)

 
§ 4 - Geistiges Eigentum
Mit in Anspruchnahme einer Leistung der Hundeschule unterwirft sich der Hundehalter der Geheimhaltungspflicht bezüglich aller in der Ausbildung oder Verhaltenstherapie angewandten Methoden. Diese Methoden sind geistiges Eigentum der Hundeschule Hoher Westerwald, Elke Hufnagl.
 
§ 5 - Anmeldung zum Vorgespräch oder Einzelunterricht (auch Hausbesuch usw.)
Die Meldung zur Einzelstunde oder Vorgespräch, unterliegt der schriftlichen Form. In der Regel sprechen wir den Termin telefonisch ab. Je nach Vereinbarung, erhalten Sie ein Meldeformular per Post, oder Email. Sie senden mir das Formular (oder die Mail) ausgefüllt (Name, Anschrift usw.des Teilnehmers) zurück und bestätigen verbindlich die Teilnahme am Unterricht. Es handelt sich somit um einen Vertragsabschluss. Rücktrittsfrist siehe § 8
 
§ 6 - Anmeldung zum Gruppenkurs
Die Meldung zum Lehrgang unterliegt der schriftlichen Form. Je nach telefonischer Vereinbarung erhalten Sie von der Hundeschule Hoher Westerwald entweder ein Formular auf dem Postweg - oder per Mail. Die Lehrgangsgebühr wird pro Hund erhoben. Mit der Rücksendung des ausgefüllten Meldeformulars (Name, Anschrift usw. des Teilnehmers), oder der Email, bestätigen Sie verbindlich die Teilnahme am Unterricht. Es handelt sich somit um einen Vertragsabschluss.  Rücktrittsfrist siehe § 8
 
§ 7 - Zahlung der Unterrichtsgebühren

1. Die Ausbildungskosten sind mit der ersten Stunde im Voraus und ohne Abzüge zu bezahlen (s. aktuelle Gebührenübersicht > Kosten Lehrgänge)

2.  Die  Meldung zum Lehrgang verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühr, auch wenn der betreffende Teilnehmer nicht zum Lehrgang erscheint. Es besteht kein  Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr für gemeldete, aber nicht erschienene Lehrgangsteilnehmer. Es sei denn, die Meldung wird bis zur festgesetzten Rücktrittsfrist  schriftlich ( auch per Mail) zurückgezogen. Ich bestätige dann ebenfalls schriftlich den Eingang. Bei Schriftverkehr per Email macht es Sinn, die Mail so zu versenden, dass von meinem PC eine Lesebestätigung angefordert wird. Das dient Ihrer Sicherheit, denn der Hundehalter ist in der Beweispflicht.  Rücktrittskosten  10 %. Bearbeitungsgebühr.

3. Bricht der Hundehalter die Ausbildung vorzeitig ab, so werden die Kosten nicht erstattet. Nicht wahrgenommene Stunden verfallen.

 
§ 8 - Rücktrittsfrist vom Vertrag
1. Die Rücktrittsfrist bei Gruppenkursen ist bis einschliesslich 8 Tage vor Lehrgangsbeginn. Einzelunterricht muss bis 24Stunden vor Termin der Einzelstunde schriftlich abgesagt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Poststempels oder des Maileingangs. Bei nicht schriftlich abgesagten Terminen sind die Kursgebühren (Gruppe oder Einzelunterricht) in voller Höhe zahlbar.

2. Bei Ausfall des Hundehalters (oder Hundes), nachweislich durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die bezahlten,noch ausstehenden Unterrichtseinheiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information wird gebeten. Ebenso beim Ausfall der Trainerin.

 
§ 9 - Kranke Hunde und Impfpass
Am Unterricht dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen. Zum Gruppenunterricht sind läufige Hündinnen gesperrt. Voller Impfschutz ist Pflicht! Tollwutschutzimpfung nicht jünger als 4 Wochen, nicht älter als 1 Jahr.
 
§ 10 - Bissige Hunde
Hunde die dazu neigen, Menschen oder Tiere zu beißen oder zwicken, sind der Trainerin bekannt zu geben. Für Hunde die zum Beißen oder Zwicken neigen, ist ein "Maulkorb" mit zu bringen und auf Anweisung der Trainerin an zulegen. Dieses gilt auch für so genannte Kampfhunderassen.
 
§ 11 - Haftung - Haftungsausschluss
1. Der/die Hundebesitzer/in haftet für alle durch ihn/sie oder seinen/ihren Hund verursachten Schäden. Er/sie bestätigt hiermit, dass für die Dauer der Ausbildung in der Hundeschule eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

2. Die Teilnahme an allen Ausbildungs- und Beratungsstunden sowie an Vortragsveranstaltungen und Seminaren der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung seitens der Hundeschule "Hoher Westerwald", Elke Hufnagl, auch gegenüber Drittpersonen, ist ausgeschlossen! Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Hundebesitzer/in  bzw. den/die  Hundeführer/in davon in Kenntnis zusetzen.

2. Die Hundeschule "Hoher Westerwald", bzw. die Inhaberin der Hundeschule, Elke Hufnagl, haftet nicht für Schäden die während des Trainings durch grob fahrlässiges Verhalten des Hundhalters/Hundehalterin herbeigeführt werden.

3. Das Prinzip der Hundeschule ist es, ein Fehlverhalten des Hundes in der Öffentlichkeit abzustellen. Die Hundeschule nutzt daher kein eigenes Gelände. Der Unterricht findet in freier Natur, oder Ortschaften usw., also auf - für Jedermann zugängliche Strassen, Wege, Wiesen usw.-  statt. Der Hundehalter (und sein Hund) befindet sich während des Unterrichts in der Öffentlichkeit, und hat sich so zu verhalten, wie bei einem privaten Spaziergang. Die Hundeschule (Elke Hufnagl) haftet nicht für Schäden die dem Hund oder Hundehalter/in durch Dritte zugefügt werden. Ebenfalls wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch Bodenbeschaffenheit, oder die Umwelt allgemein (incl. Tiere jeglicher Art) , entstehen.

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Westerburg

 
 
 
 
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